FÜR DAS BEFAHREN DES NÜRBURGINGS IM RAHMEN DES RAD- & LAUFTREFFS
Stand: Januar 2025
Der Nürburgring (Nordschleife und/ oder Grand-Prix-Strecke) wird an veranstaltungs- und testfreien Tagen für Läufer und Radfahrer im Rahmen des Rad- und Lauftreffs freigegeben. Für diese Fahrten gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO), sofern nachstehend nichts anderes bestimmt wird.
§ 1 – TEILNAHMEVORRAUSSETZUNGEN
- Das Befahren des Nürburgrings ist nur für Fahrräder oder E-Bikes erlaubt, die der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen.
- Es gilt eine Lichtplicht analog der STVZO, sowie eine Helmpflicht für Radfahrer.
- Jeder Teilnehmer muss im Besitz eines gültigen Tickets der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG (nachfolgend „NG“) für den Rad- und Lauftreff mit dem entsprechenden Datum sein, ausgenommen sind Kinder bis einschließlich 17 Jahren. Sie können kostenfrei teilnehmen und benötigen kein Ticket.
- Die NG behält sich vor, Fahrräder oder E-Bikes mit optisch erkennbaren Mängeln von dem Rad- und Lauftreff auszuschließen. Ersatzansprüche können hieraus nicht abgeleitet werden.
- Kinder bis einschließlich 17 Jahren dürfen ausschließlich in Begleitung eines Erwachsenen teilnehmen.
§ 2 – BENUTZUNG DES NÜRBURGRINGS
- Die Einfahrt zum Nürburgring, wie auch die Ausfahrt, darf nur über die hierfür eingerichteten und kenntlich gemachten Stellen erfolgen.
- Der Nürburgring ist Einbahnstraße und dementsprechend beschildert. Er wird ausschließlich in Uhrzeigerrichtung befahren.
- Fahrräder, E-Bike und Läufer müssen die Fahrbahn benutzen. Es gilt das Rechtsfahrgebot. Überholen ist nur links gestattet. Driften ist verboten.
- Das Fahren entgegen der Fahrtrichtung, sowie Wenden sind auf dem gesamten Nürburgring verboten.
- Die ausgehängten Sicherheitsregeln und -hinweise sind ausdrücklich einzuhalten.
§ 3 – HAFTUNG UND SCHÄDEN
- Der Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr am Rad· und Lauftreff am Ring teil. Der Teilnehmer erklärt mit Abgabe dieser Erklärung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Rad· und Lauftreff entstehen, insbesondere gegen die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der zuvor genannten Personen und Stellen - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der zuvor genannten Personen und Stellen - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen. Die Haftungsausschlussvereinbarung wird mit Abgabe dieser Enthaftungserklärung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
- Unfälle, technische Defekte sowie Beschädigungen an der Fahrbahn, den Banketten, den Einzäunungen, den Leitplanken oder anderen Einrichtungen des Nürburgrings sind unverzüglich dem Personal der NG zu melden. Zuwiderhandlungen werden als Unfallflucht zur Anzeige gebracht.
§ 4 – LÄRM / UMWELT
- Jegliche Schädigung der Umwelt ist unverzüglich dem Streckenmanagement zu melden.
§ 5 – SONSTIGES
- Das Befahren der Steilstrecke, der Rettungs- und der Versorgungsstraßen ist verboten.
- Den Weisungen des Personals der NG ist unbedingt Folge zu leisten.
- Foto-, Film- und Videoaufnahmen während des Rad- und Lauftreffs sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen von dieser Regelung bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch die NG. Teilnehmer gemäß § 1, die selbst während des Befahrens des Nürburgrings nicht von Dritten (auch kommerziellen Fotografen) fotografiert oder gefilmt werden wollen, haben vor Auffahrt auf den Nürburgring an der Sattelstütze des Fahrrads durch Anbringen von Hinweiszeichen zu dokumentieren, dass diese solchen Foto- oder Filmaufnahmen widersprechen.
- Die Strecke kann jederzeit aus nicht vorhersehbaren Gründen (z. B. Unfall, Witterung, Streckenbeschaffenheit etc.) sofort gesperrt werden. Ersatzansprüche können daraus nicht gestellt werden.
- Die Datenschutzhinweise des NG finden Sie unter www.nuerburgring.de/datenschutz.
§ 6 – SANKTIONEN
- Die NG behält sich das Recht auf weitere Sanktionen vor, bei erheblichen schuldhaften Verstößen gegen diese allgemeinen Bedingungen für das Befahren des Nürburgrings.
§ 7 – WEBCAM
- Der Fahrzeugführer nimmt zur Kenntnis, dass sowohl an der Zufahrt zur Nürburgring Nordschleife als auch an der Start- und Zielgeraden der Grand-Prix-Strecke 360°-Webcams installiert sind, die im Internet durch folgende Links https://nuerburgring.panomax.com/grand-prix und https://panorama.nuerburgring.de/nordschleife-start und auf der Website des Nürburgrings abgerufen werden können. Die gezeigten Bilder werden in bestimmten Zeitabständen (frühestens nach 5 Minuten) aktualisiert. Personen werden verpixelt dargestellt und sind demnach auf den Bildern nicht zu erkennen. Die Archivfunktion wurde deaktiviert, so dass Bilder, die zu einem früheren Zeitpunkt aufgenommen wurden, nicht mehr eingesehen werden können.
