ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - BUSINESS CLUB

NÜRBURGRING BUSINESS CLUB PARTNERSCHAFT

Stand: 31.01.2023

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Organisation und Durchführung von Business Club Partnerschaften sowie alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG sowie deren Vertragspartner.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume und Flächen ist nicht gestattet.

1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese ausdrücklich vorher vereinbart wurden.

2. Vertragsabschluss, - partner, - haftung

2.1 Der Vertrag kommt durch die Bestellung durch den Kunden und die Antragsannahme (Bestätigung) der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG zustande; diese sind die Vertragspartner. Die Bestellung des Kunden hat schriftlich zu erfolgen und erfordert die Originalunterschrift des Bestellers.

2.2 Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots für den Veranstaltungszeitraum sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Veranstaltungsbestätigung/Rechnung.
Zu mündlichen Nebenabreden sind die Mitarbeiter der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG nicht befugt.

2.3 Die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, die außer im leistungstypischen Bereich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG zurückzuführen sind. Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreis – beruhen. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlichen Schadens hinzuweisen.

3. Leistungen, Preise, Zahlung

3.1 Die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG zugesagten Leistungen zu erbringen. Bzgl. der einzelnen Leistungen gelten folgende Regelungen:
3.1.1 VIP Tickets
Die angebotene Business Club Partnerschaft beinhaltet zwei VIP Tickets sowie ein Parkticket (bestmögliche verfügbare Parkfläche) zu jeweils zum Jahresbeginn festgelegten zwei Läufen der Veranstaltungsreihe Nürburgring Langstrecken-Serie (NLS).
Die am Nürburgring durchgeführten Motorsportveranstaltungen können jährlich variieren. Die jährliche Durchführung bestimmter Motorsportveranstaltungen wird nicht garantiert. Bei Buchung von zusätzlichen Tickets ist der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG die gewünschte Veranstaltung mitzuteilen.
Sollten mehrere Lounges für VIP Tickets genutzt werden, wird dem Kunden ein Platz in der Lounge mit bester Sicht und Lage garantiert. 
3.1.2 Vorkaufsrecht
Der Kunde erhält ein Vorkaufsrecht auf weitere VIP Tickets zu Veranstaltungen am Nürburgring seiner Wahl und somit auch für Veranstaltungen außerhalb der inkludierten Veranstaltungsreihe Nürburgring Langstrecken-Serie. Dieses Vorkaufsrecht gilt bis 3 Monate vor der jeweiligen Veranstaltung bzw. bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die verfügbaren VIP Tickets der jeweiligen Veranstaltung ausverkauft sind. Danach verfällt das Vorkaufsrecht.
3.1.3 Logopräsenz Nürburgring Medien / Verwendung Partner Logo
Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG wird das Unternehmenslogo des Kunden auf www.nuerburgring.de sowie nach Verfügbarkeit im Livestream der NLS sowie der Printausgabe NLS Racing News abbilden. Dazu wird das Unternehmenslogo des Kunden in der Nürburgring-Videoschleife auf der ring°wall im ring°boulevard sowie nach Verfügbarkeit auf dem LED-Screen gegenüber der Haupttribüne BMW M Power Tribüne sowie weiteren Screens im Rahmen von Rennveranstaltungen abgebildet. Der Kunde wird als Nürburgring Business Club Partner bezeichnet. 
Der Kunde erhält das Recht das Business Club Partnerlogo auf den (Online-)Medien des Kunden zu verwenden (siehe Entwurf S.1). Jegliche weitere Verwendung muss im Vorfeld mit der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG abgestimmt werden. Weitere Regularien bzgl. der Verwendung gegenseitiger Marken sind dem Punkt 4 zu entnehmen
3.1.4 Rabatt auf Nürburgring-Leistungen
Sofern der Kunde ein zusätzliches Firmenevent bei der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG bucht, erhält der Kunde einmalig pro Kalenderjahr 10% Rabatt auf Raummieten und Rahmenprogrammpunkte der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG. Firmenevents verstehen sich diesbezüglich als Veranstaltungen unter der Woche und somit außerhalb der Publikumsveranstaltungs-Wochenenden. Der Kunde erhält auf den Kauf von zusätzlichen VIP Tickets zu weiteren Veranstaltungen am Nürburgring, zu denen der Nürburgring eigene VIP Tickets anbietet, pro Ticket einen Rabatt bis zu 20%. Gesonderte Rabattaktionen für Tickets, Fahrprogramme der Nürburgring Driving Academy oder weitere Nürburgring-Leistungen werden nach Verfügbarkeit dem Kunden angeboten.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, den für das gewählte Paket auf S. 1 genannten Preis der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG an Dritte.

3.3 Vom auf S.1 genannten Preis entfallen insgesamt 40% auf die unter 3.1.3 benannten Werberechte.

3.4 Die vereinbarten Preise verstehen sich exkl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.5 Rechnungen der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tage ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG berechtigt, beim Verbraucher Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

3.6 Im Falle des Verzugs ist die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG berechtigt, den Mahnaufwand pauschal mit Euro 8,- je Mahnschreiben zu berechnen.

4. Markenverwendung

4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich wechselseitig, Marken und Kennzeichnungen nur gemäß der jeweiligen Corporate Design-Richtlinien zu verwenden. Sie werden einander entsprechende Vorlagen zur Verfügung stellen. Im Falle der vertragsgegenständlichen Verwendung von Logos und Schriftzügen werden alle Entwürfe dem jeweils anderen Vertragspartner vorab zur schriftlichen Freigabe vorgelegt.

4.2 Der Kunde erkennt die Rechte der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG an ihrem Unternehmenslogo und dem Firmenschlagwort „Nürburgring“ an.

4.3 Der Kunde erkennt an, dass er durch die Business Club Partnerschaft keine eigenen Rechte an dem Unternehmenslogo und dem Kennzeichen „Nürburgring“ erlangt.

4.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, das Unternehmenslogo der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG oder das Kennzeichen „Nürburgring“ in Alleinstellung oder in Kombination mit weiteren Bestandteilen im eigenen Namen schützen zu lassen und verpflichtet sich, im Lizenzgebiet keine Kennzeichen zu benutzen, die mit den Lizenzmarken bzw. dem Firmenschlagwort „Nürburgring“ identisch oder diesen ähnlich sind.

4.5 Öffentliche Erklärungen und jede sonstige Kommunikation im Hinblick auf die Zusammenarbeit der Vertragspartner sind vorab einvernehmlich festzulegen und schriftlich freizugeben.

5. Laufzeit

Die Laufzeit der Business Club Partnerschaft gilt jeweils für ein Jahr. Sie verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht von einer der Parteien 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung seitens der Nürburgring 1927 ist zum Beispiel ein Verstoß des Kunden gegen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Business Club Partnerschaft.

6. Rücktritt der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG

6.1 Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls

  • höhere Gewalt oder andere von der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden;
  • die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb,
  • die Sicherheit oder das Ansehen der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies
  • dem Herrschafts- oder Organisationsbereich der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG zuzurechnen ist

6.2 Die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

6.3 Im Falle des Rücktritts hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG.

6.4 Sollte die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG aufgrund eines Verstoßes des Kunden gegen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Business Club Partnerschaft vom Vertrage zurücktreten, ist die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG berechtigt, die vereinbarten Leistungen in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht möglich ist.

6.5 Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

7. Rücktritt des Kunden (Abbestellung)

7.1 Bei Rücktritt des Kunden ist die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG berechtigt, die vereinbarten Leistungen in Rechnung zu stellen,     sofern Weitervermietungen nicht mehr möglich sind.

7.2 Bei Rücktritt bis zum 90. Tag vor Veranstaltungsbeginn sind Stornogebühren in Höhe von 30% der Auftragssumme fällig.
Bei Rücktritt zwischen dem 89. und 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn sind Stornogebühren in Höhe von 60% der Auftragssumme fällig.
Bei Rücktritt ab dem 29. Tag vor Veranstaltungsbeginn sind Stornogebühren in Höhe von 90% der Auftragssumme fällig.
Bei Rücktritt ab dem 2. Tag vor Veranstaltungsbeginn oder Nichterscheinen sind Stornogebühren in Höhe von 100 % der Auftragssumme.

7.3 Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

8. Abnahme von Eintrittskarten

8.1 Der Versand der Eintrittskarten erfolgt nach vollständiger Bezahlung. Die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG behält sich vor, die Eintrittskarten an einem von der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG bestimmten Ort und Zeitpunkt auszuhändigen.

8.2 Alle Eintrittskarten sind bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden Eigentum der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG.

9. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG.

10. Haftung des Kunden für Schäden

10.1 Der Kunde haftet für Schäden an Gebäude, Inventar oder sonstigen durch die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG oder durch sie beauftragte Dritte zur Verfügung gestellten Sachen, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

10.2 Die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

11. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlichen Umständen

Wird die Veranstaltung nach Vertragsschluss infolge höherer Gewalt, zu der auch die Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Vorfälle zählen, unvorhersehbar erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Veranstaltungsbeginn erhält der Kunde den gezahlten Preis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Für bereits erbrachte Leistungen kann die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG ein Entgelt verlangen.

12. Gewährleistung/Schadenersatz

12.1 Wird die Veranstaltung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde den Preis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG eine vom Kunden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen; in der Regel jedoch nur dann, wenn der Mangel so erheblich ist, dass eine Minderung des Preises von mindestens 50% gerechtfertigt ist.

12.2 Ein Recht auf Abtretung jeglicher Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche des Kunden aus Anlass der Veranstaltung, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen anderer Kunden/Teilnehmer im eigenen Namen.

12.3 Die Mitarbeiter von der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG sind nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

13. Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich vor Ort zur Kenntnis zu geben. Dort wird für Abhilfe gesorgt, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadenersatz nicht ein.

14. Behandlung von Beanstandungen, Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung

14.1 Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Veranstaltung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung gegenüber der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG geltend zu machen. Deliktische Ansprüche sind innerhalb von 6 Monaten nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung gegenüber der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG geltend zu machen. Es wird empfohlen, die Ansprüche schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist     können Ansprüche nur noch dann geltend gemacht werden, wenn der Kunde an der Einhaltung ohne sein Verschulden gehindert war.

14.2 Der Kunde und die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG vereinbaren für vertragliche Ansprüche des Kunden eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Deliktische Ansprüche verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Veranstaltung nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG oder ihr Haftpflichtversicherer die Ansprüche zurückweist. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

15. Sonstiges

Vom Kunden übermittelte Daten werden in der EDV-Anlage der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG sowie der von Vertragspartnern gespeichert und verarbeitet.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Business Club Partnerschaften haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

16.2 Zahlungsort ist der Sitz der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG.

16.3 Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des Paragraphen 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG.

16.4 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei beidseitigem Handelskauf ist der Sitz der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG alleiniger Gerichtsstand.

16.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Business Club Partnerschaften unwirksam oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.