BENUTZUNGSORDNUNG RING°KARTBAHN
der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG (NG)
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge, die zwischen Vertragspartnern und der NG bei Benutzung der ring°kartbahn geschlossen werden, ohne dass es eines Widerspruchs der NG gegen etwaige von einem Vertragspartner gemachte Einschränkungen bedarf. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners und/oder weitere Vereinbarungen sowie Änderungen und/oder Nebenabreden sind nur insoweit gültig, wie die NG sich damit ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt hat.
2. Vertragsschluss
Nur schriftliche Vertragserklärungen der NG, insbesondere Leistungsangebote und Angebotsannahmen, verpflichten die NG. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die NG.Der Vertragspartner verpflichtet sich, die NG so früh wie möglich über alle Änderungen im Ablauf der bereits vereinbarten Veranstaltung zu informieren.
3. Absage von Veranstaltungen
Für den Fall der Absage einer Veranstaltung durch einen Vertragspartner gilt Folgendes:
- Erfolgt die Absage 60 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn oder früher, berechnet die NG 10 % des jeweiligen Angebotspreises.
- Erfolgt die Absage zwischen dem 59. und dem 16. Kalendertag vor einer Veranstaltung, berechnet die NG 60 % des jeweiligen Angebotspreises.
- Erfolgt die Absage zwischen dem 15. und dem 6. Kalendertag vor einer Veranstaltung, berechnet die NG 80 % des jeweiligen Angebotspreises.
- Erfolgt die Absage innerhalb der letzten fünf Tage vor Veranstaltungsbeginn, berechnet die NG 90 % des Angebotspreises.
- Erfolgt die Absage am Tag des Veranstaltungsbeginns, berechnet die NG den vollen Angebotspreis. Gleiches gilt für den Fall, dass der Vertragspartner am Tag der Veranstaltung ohne Absage nicht erscheint.
4. Leistungsumfang
Zu den Leistungen der NG zählen alle Sach- und Dienstleistungen, die zur Durchführung der vereinbarten Veranstaltung notwendig sind. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweils geschlossenen Vertrag.
Sämtliche für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen und von der NG angelieferten Gegenstände und Materialien, mit Ausnahme der Lebensmittel und Getränke, stehen und bleiben im Eigentum der NG. Sie sind nach Beendigung der Veranstaltung unverzüglich an die NG zurückzugeben. Falls sich bei der Rückgabe Fehlmengen ergeben, werden diese dem Vertragspartner zu Wiederbeschaffungspreisen belastet. Getränke, die auf Kommissionsbasis geliefert werden, werden nur dann zurückgenommen, wenn die Behältnisse weder angebrochen noch beschädigt sind.
5. Wegfall der Leistungsverpflichtung
Die NG wird von ihrer Leistungsverpflichtung frei, wenn sie an der Erfüllung der Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen, trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt unabwendbaren Ereignissen gehindert wird. Als solche Ereignisse gelten insbesondere höhere Gewalt, Betriebsstörungen wie Streik oder Aussperrung, behördliche Eingriffe, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Materialien sowie ähnlich gelagerte Hinderungsgründe. Dabei ist gleichgültig, ob diese Hinderungsgründe in der Person des Vertragspartners oder der NG entstehen.
Wird die NG von ihrer Leistungsverpflichtung frei, so entfallen hieraus abgeleitete Schadens ersatzansprüche und/oder Rücktrittsrechte des Vertragspartners. Der Vertragspartner verpflichtet sich, der NG in diesen Fällen die bis zum Freiwerden von der Leistungspflicht zur Durchführung der Veranstaltung angefallenen Kosten zu ersetzen.
6. Zahlung, Verzug, Aufrechnung
Wird eine Anzahlung vereinbart, ist diese spätestens am 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn fällig. Schlussrechnungsbeträge sind sofort und ohne Abzug fällig. Tritt ein Zahlungsverzug ein, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Vertragspartners ist nur möglich, soweit es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.
7. Beanstandungen, Gefahrübergang
Angelieferte Waren und sonstige Leistungen der NG hat der Vertragspartner zu prüfen. Beanstandungen sind dem Veranstaltungsleiter der NG unverzüglich anzuzeigen. Soweit der Vertragspartner dieser Anzeigepflicht nicht bzw. verspätet nachkommt und dadurch eintretende Mängel für den störungsfreien Ablauf der Veranstaltung nicht rechtzeitig behoben werden können, trifft die NG keine Haftung.
Mit der Übernahme der Lieferung bzw. Leistungen i.S.v. Ziffer 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Vertragspartner geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Verminderung und Verschlechterung sowie für die sich daraus ergebenden Folgeschäden auf den Vertragspartner über.
8. Haftung
Eine Haftung der NG für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie für die sich daraus ergebenden Folgeschäden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen.
Davon ausgenommen ist die Haftung für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der NG oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der NG oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
9. Datenschutz
Die von der NG erfassten Kundendaten werden archiviert und ausschließlich für Zwecke der jeweiligen Veranstaltung verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Ihren Rechten entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung unter www.nuerburgring.de/datenschutz, oder wenden Sie sich an unsere Datenschutzkoordination unter datenschutz@nuerburgring.de.
10. Schlussbestimmungen
Änderungen und/oder Ergänzungen der Vertrags- und Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dasselbe gilt hinsichtlich dieses Schriftformerfordernisses.
Für den Fall, dass eine oder mehrere Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen davon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich insoweit, die unwirksame Bestimmung durch eine Abrede zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
Soweit gesetzlich zulässig, gilt für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten der Gerichtsstand Nürburg.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN FÜR LEIHKARTS
der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG (NG)
1. Das Mindestalter für Teilnehmer an Leihkartfahrten beträgt zwölf Jahre. Minderjährige benötigen zum Abschluss eines Mietvertrags eine schriftliche Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter.
2. Die Kartbenutzung ist nur demjenigen gestattet, der die dafür im Einzelfall vorgesehenen Haftungs- und Freistellungserklärungen zur Kenntnis genommen und unterschrieben hat.
3. Die Kartbenutzung ist nur solchen Personen gestattet, die an keinen die allgemeine Sicherheit ausschließenden Gebrechen leiden. Auf die besondere Gefährdung von Personen, die an Rücken- oder Wirbelsäulenleiden, Herz problemen oder Bluthochdruck leiden, wird hingewiesen.
4. Personen, die unter Alkohol- oder Medikamenteneinfluss oder dem Einfluss sonstiger berauschender Mittel stehen, werden von der Kartbenutzung ausgeschlossen. Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gelten insoweit entsprechend.
5. Die Leihkarts werden in mangelfreiem Zustand übergeben. Eventuelle Mängel sind dem Personal der ring°kartbahn bei der Übergabe vor Fahrtantritt anzuzeigen. Nachträgliche Reklamationen werden nicht anerkannt.
6. Der Benutzer der ring°kartbahn verpflichtet sich, die im Kassenbereich aushängenden Bahn- und Flaggenordnungen sowie Sicherheits- und Bedienungshinweise für die Leihkarts vor Fahrtantritt aufmerksam zu lesen. Sämtliche dort enthaltenen Regelungen sind verbindlich. Für den Fall, dass eine Regelung unverständlich bleibt, besteht die Verpflichtung, sich vor Fahrtantritt beim Personal über deren Bedeutung zu informieren.
7. Die Benutzung der Leihkarts ist ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Fahrbahnen gestattet.
8. Kommt es während der Benutzung von Leihkarts zu Beschädigungen am Fahrzeug, z. B. durch Kollisionen mit anderen Fahrzeugen, Fahrbahnbegrenzungen oder sonstigen Hindernissen, ist die Fahrt auch ohne Aufforderung durch das Personal sofort zu unterbrechen und das Fahrzeug zur Schadensprüfung durch das Personal in die Boxengasse zu bringen.
9. Auf Anweisung des Personals (Vorhalten der roten Flagge) ist die Fahrt abzubrechen. Ein Abbruch wird insbesondere angezeigt, falls eine der nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen vorliegt:
- Fahrlässige Fahrweise, insbesondere Verlassen der Fahrbahn, Dreher auf der Fahrbahn oder zu dichtes Auffahren
- Gefährdung anderer Teilnehmer oder Zuschauer
- Verstöße gegen die Anweisungen des Personals
10. Kommt es unter den unter Punkt 9 genannten Voraussetzungen zu einem Abbruch der Fahrt, besteht weder ein Anspruch auf Weiterfahrt noch ein Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung des Fahrpreises.
11. Anweisungen der Betreiber der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG und ihres Personals ist ausnahmslos Folge zu leisten.
12. Eine Haftung der NG für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie für die sich daraus ergebenden Folgeschäden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen. Davon ausgenommen ist die Haftung für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der ring°kartbahn oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der NG oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
13. Für den Fall, dass eine oder mehrere Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen davon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich insoweit, die unwirksame Bestimmung durch eine Abrede zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
14. Soweit gesetzlich zulässig, gilt für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten der Gerichtsstand Nürburg.
15. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
