ZUSCHAUERORDNUNG

Der Erwerb eines Tickets zum Eintritt auf das Veranstaltungsgelände (im Folgenden Gelände genannt) der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG beinhaltet die Anerkennung folgender Bedingungen und Konditionen gemäß derer die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG den Einlass zum Gelände und der Veranstaltung gewährt.

Stand: April 2025

A. EINTRITTSKARTEN

  1. Jeder Zuschauer muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein. Das Betreten des Nürburgringgeländes ohne gültige Eintrittskarte ist strafbar und führt zum sofortigen Verweis vom Gelände.
  2. Die Tickets gelten nur für die darauf vermerkten Tribünenbereiche, bzw. bei RFID-Tickets gemäß der elektronischen Codierung. Soweit dem Besucher kein bestimmter Sitzplatz zugewiesen ist, gewährt das Ticket keinen Anspruch auf einen bestimmten Sitz- bzw. Stehplatz. Dies gilt insbesondere, wenn die Kapazitätsgrenze einer bestimmten Ticketkategorie erreicht ist.
  3. Bei Abbruch einer Veranstaltung gelten die jeweiligen AGB des Veranstalters.
  4. Die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG setzt für den Tribünenzugang ein elektronisches Kontrollsystem ein. Bitte beachten Sie, dass Sie beim Ausgang Ihr Ticket entsprechend scannen, damit ein späterer Wiedereintritt problemlos möglich ist.
  5. Die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG setzt zur Sicherung des Geländes CCTV Kameras ein.
  6. Aufnahmen von Zuschauern bzw. Besuchern der Veranstaltungen: Zur öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung sowie zu deren Promotion können die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG, der entsprechende Veranstalter oder von ihnen jeweils beauftragte oder sonst autorisierte Dritte (z.B.: Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den Ticketinhaber als Zuschauer der betreffenden Veranstaltung zeigen können. Falls Sie nicht fotografiert werden möchten, wenden Sie sich bitte direkt an den Fotografen.
  7. Veröffentlichung von Veranstaltungsaufnahmen: Die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG, der entsprechende Veranstalter oder von ihnen beauftragte oder sonst autorisierte Dritte nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO verarbeiten sowie verwerten im Rahmen von öffentlicher Berichterstattung sowie zur Promotion (in der Presse sowie auf eigenen Seiten und Profilen im Internet) Fotos und Videos von öffentlichen Veranstaltungen, die Besucher der jeweiligen Veranstaltung zeigen und öffentlich wiedergegeben werden können. Die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG verarbeitet die Aufnahmen auf Basis seines berechtigten Interesses, über seine öffentlichen Veranstaltungen zu berichten und diese zu bewerben (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO.
  8. Einwilligung in Foto- und Videoaufnahmen: Wenn in Einzelfällen die Einwilligung abgebildeter Besucher erforderlich ist, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO (z.B. bei Einzelaufnahmen/Gruppenfotos zur Veröffentlichung) informiert die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG speziell darüber und holt die Einwilligung vorab ein. Wenn in die Veröffentlichung von Aufnahmen eingewilligt wurde, kann die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Mitteilung an datenschutz@nuerburgring.de widerrufen werden. Die Datenverarbeitung vor der Rücknahme der Einwilligung bleibt rechtmäßig. Die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG gibt die Fotos und Videos auf Grundlage des oben genannten berechtigten Interesses unter Umständen an mit ihm jeweils nach § 15 AktG verbundene Unternehmen sowie z.B.: Rundfunk und/oder Presse weiter, wenn diese Empfänger die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG bei der Veröffentlichung der Aufnahmen unterstützen. Das Interesse der Nürburgring 1927 GmbH & Co. GK besteht hierbei darin, über eigene Veranstaltungen zu berichten und diese zu bewerben. Die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG verarbeitet die Aufnahmen so lange, wie dies für die Berichterstattung/ Bewerbung erforderlich ist.
  9. Erlaubt ist die Erstellung von Aufnahmen zu privaten Zwecken, die dem Besucher als Erinnerung an den Veranstaltungsbesuch dienen. Verwendet werden dürfen für Fotos und Videos private elektronische Geräte, die die Aufnahmen ohne weitere Hilfsmittel wie z. B. ein Stativ vom eigenen Zuschauerplatz aus (Sitz- oder Stehplatz) ermöglichen sowie das Zuschauererlebnis anderer Besucher nicht beeinträchtigen.
  10. Mit Betreten des Geländes erklären Sie sich damit einverstanden, dass a) die Nutzung vorgenannter Aufnahmen, Daten und Bilder für jede Form der öffentlichen Werbung, Zurschaustellung, gewerblichen Gewinns oder jedwede weitere Bestimmung (ausgenommen die private Verwendung) ohne die vorherige schriftliche Genehmigung der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG strengstens verboten ist und einen Bruch der Bedingungen und Konditionen darstellt, für den Sie haftbar gemacht werden können, und b) dass Sie auf Anforderung der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG das ausschließliche Nutzungsrecht und jedes geistige Eigentum an jeglichem Bildmaterial oder jedweden Aufnahmen, die Sie von, während oder in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt, geschaffen, gespeichert oder aufgenommen haben, schriftlich an die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG abtreten.

B. SICHERHEIT & TRIBÜNEN

  1. Auf den Tribünen müssen Wege und Treppenbereiche aus Sicherheitsgründen freigehalten werden.
  2. Je nach Auslastung der Zuschauerbereiche dürfen die Stehtribünen nach Aufforderung nicht zum Sitzen benutzt werden. Dadurch, dass Sie selbst auf diesen Tribünen stehen bleiben, ermöglichen Sie anderen Zuschauern, die wie Sie eine Eintrittskarte erworben haben, ausreichende Sicht auf das Geschehen.
  3. Den Anordnungen der Rennleitung, der Ordner und des Absperrpersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlung bedeutet Hausfriedensbruch. 
  4. Außer Sitzkissen dürfen keine sperrigen Gegenstände auf die Tribünen mitgenommen werden. 
  5. Übersteigen Sie nicht die vorhandenen Sicherheitseinrichtungen! Sie gefährden sonst sich und andere.
  6. Offenes Feuer und das Abschießen von pyrotechnischen Gegenständen (wie z. B. Raketen, Böller, Bengalisches Licht etc.) sind strikt verboten. Sie gefährden ansonsten in hohem Maße andere Zuschauer, Veranstaltungsteilnehmer und nicht zuletzt sich selbst.
  7. Waffen und waffenähnliche Gegenstände dürfen nicht mit auf das Nürburgringgelände gebracht werden.
  8. Das Mitbringen von Tieren in das Veranstaltungsgelände ist grundsätzlich verboten. 
  9. Das Mitnehmen von eigenen Speisen und Getränken in die Tribünenbereiche bzw. in das Fahrerlager ist nicht gestattet.
  10. Das Gelände wird in Teilbereichen mit Videokameras überwacht. Die Videoüberwachung des Geländes dient der Sicherheit, der Wahrung des Hausrechts, sowie der Prävention und Aufklärung von Straftaten – kann also in jeglicher Rechtssache durch die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG verwendet und/oder an die Polizei weitergegeben werden. Die entsprechenden Bereiche sind mit einem Hinweisschild gekennzeichnet.


C. UMWELT

Als Betreibergesellschaft des Nürburgrings engagieren wir uns intensiv im Sinne des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit. Wir setzen auf eine umweltfreundliche Abfallentsorgung. Mit unserem Servicepartner, führen wir Abfälle zurück in den Wirtschaftskreislauf – durch Recycling, Wiederverwertung oder energetische Nutzung.
Bitte unterstützen Sie unsere Bemühungen, indem Sie Abfälle in den bereitgestellten Müllbehältern entsorgen.

D. HAFTUNG

Sie erkennen hiermit an, dass Rennsport, diese Veranstaltung und bestimmte damit zusammenhängende Aktivitäten (einschließlich, ohne Einschränkung, die Rahmenveranstaltungen) gefährlich sind. 
Die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG, die Genehmigungsbehörden sowie an der Organisation der Veranstaltung beteiligte Personen (einschließlich offiziell eingesetzte Personen, Marshalls und Rettungs- und medizinisches Personal), Wettbewerber und Fahrer (diese Gruppe umfasst auch, soweit relevant, sämtliche Geschäftsführer, Direktoren, Angestellte, Bevollmächtigte, Lieferanten und verbundene Unternehmen) sind nicht verantwortlich für jeglichen Verlust oder Schaden, der Ihnen oder Ihrem Eigentum zugefügt wird. Dies gilt für Verluste oder Schäden maximal zulässiger Höhe nach deutschem Recht (ohne dass aus dieser Regelung (i) die Haftung für Tod und Personenschäden, bedingt durch schuldhaftes Verhalten durch eine der vorgenannten Gruppen oder (ii) jeglicher Schaden, der durch Betrug oder betrügerische Falschangaben der vorgenannten Gruppen entsteht eingeschränkt oder ausgeschlossen ist). Im Gegenzug schließt die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG zugunsten des Inhabers eine Zuschauerunfallversicherung für Schäden durch rennteilnehmende Fahrzeuge während der Trainings- und Rennläufe ab. 

E. ERSTE HILFE

Falls Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an den nächsten Mitarbeiter des Ordnungsdienstes oder wählen Sie den Notruf unter der gewohnten Rufnummer 112.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das info°center am Nürburgring.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt am Nürburgring.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe, 
Ihre Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG