SICHERHEITSREGELN

TOURISTENFAHRTEN NÜRBURGRING

Wichtige Hinweise und Regeln:

Zur Verminderung der Unfallgefahren wird die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG während der Touristenfahrten im Sicherheitsinteresse der Nutzer auf die Einhaltung der folgenden Vorschriften achten und Verstöße entsprechend ahnden:

  • Es gilt die Straßenverkehrsordnung und das Rechtsüberholverbot.
  • Verbot der absichtlichen Verschmutzung und Beschädigung der Strecke (z. B. durch Farbe).
  • Das Streckensicherungspersonal ist über Verschmutzungen der Strecke zu informieren.
  • Absolutes Verbot des Weiterfahrens bei festgestelltem Betriebsmittelverlust oder Unfall.
  • Jeder Fahrzeugführer hat die Fahrerlaubnis und den Kraftfahrzeugschein mit sich zu führen.
  • Es finden Kontrollen von Fahrzeugen auf Einhaltung der StVZO vor dem Befahren der Strecke statt.
  • Fahrzeugführer eines nicht in Deutschland zugelassenen Fahrzeuges müssen einen Versicherungsnachweis bei sich führen.
  • Das Befahren der Nordschleife ist nur mit Kraftfahrzeugen erlaubt, die der StVZO entsprechen. Fahrzeuge, die bauartbedingt oder aufgrund ihres technischen Zustandes eine Mindestgeschwindigkeit von 130 km/h unterschreiten und Quads sind von der Teilnahme an Touristenfahrten ausgeschlossen.
  • Auf dem Nürburgring müssen die Grundregeln über die Fahrgeschwindigkeit gemäß § 3 Absatz 1 StVO eingehalten werden.
  • Als Baustelle gekennzeichnete Abschnitte des Nürburgrings müssen langsam befahren werden.
  • Die angegebene Geschwindigkeitsbeschränkung ist unbedingt einzuhalten.
  • Die Schallleistung von 130 dB (A) darf nicht überschritten werden (Änderungen vorbehalten).
  • Foto-, Film- und Videoaufnahmen während der Touristenfahrten sind grundsätzlich verboten.
  • Die Durchführung kommerzieller Taxifahrten, ob entgeltlich oder unentgeltlich, im Rahmen der Touristenfahrten ist untersagt.